Rudolf Graf Ges.m.b.H. ist Ihre Prüfstätte für das Pickerl § 57a in Wien
Die Überprüfung nach § 57a ist gesetzlich verpflichtend. Bei einem Neufahrzeug ist das Auto-Pickerl nach drei Jahren fällig. Danach nach zwei Jahren und wiederum danach nach einem Jahr. Ab diesem Zeitpunkt muss die Überprüfung jährlich stattfinden.

Experten mit langjähriger Erfahrung in der Überprüfung nach § 57a
Unsere Überprüfung umfasst zahlreiche Punkte und beinhaltet alle Aspekte, die für ein sicheres Fahrzeug notwendig sind. So überprüfen wir Ausrüstung, Bremsanlagen, Lenkung sowie Beleuchtungs- und Warneinrichtungen und elektrische Anlagen. Auch die Achsen, Räder, Reifen sowie Aufhängungen werden von uns fachgerecht überprüft. Das Fahrgestell und die Karosserie werden von unserem bestens geschulten Personal ebenso einer sorgfältigen Begutachtung unterzogen wie die Abgasnachbehandlungssysteme und die Umweltbelastung, die Ihr Fahrzeug verursacht.
Lassen Sie Ihr KFZ-Service und die Überprüfung nach § 57a nur von absoluten Experten durchführen. Dank ihr werden Mängel aufgespürt und fachgerecht behoben, wodurch Sie sich im Ernstfall große Schäden und Kosten sparen können – und in manchen Fällen kann eine fachgerechte Überprüfung sogar lebensrettend sein kann!